Anlagevermögen

Das Anlagevermögen beinhaltet Vermögensgegenstände zum langfristigen Verbleib im Unternehmen.

Das Anlagevermögen beinhaltet Vermögensgegenstände zum dauerhaften Verbleib im Unternehmen (§247 Abs. 2 HGB).

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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