Wortmarken sind Marken, die aus reinem Text ohne grafische oder farbige Ausgestaltung bestehen.
Wortmarken sind Marken ohne grafische oder farbige Ausgestaltung aus Elementen der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift und die der Anmelder als Wortmarke eintragen lassen möchte.
Ihr Schutzgegenstand umfasst zwar lediglich die gewählte Zeichenfolge, beinhaltet aber deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben. Dementsprechend muss etwa eine bei einer Wortmarke gewählte Binnengroßschreibung betreffend Schutzgegenstand und -umfang neutral behandelt werden in dem Sinn, dass sie weder schutzbegründend noch schutzhindernd wirken darf.