Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.
Ein Organ (z.B. die Gesellschafterversammlung bei einer GmbH) kann nur dann Entscheidungen treffen, wenn eine festgelegte, benötigte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auch als Quorum bezeichnet.