Beschlussfähigkeit

Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.

Ein Organ (z.B. die Gesellschafterversammlung bei einer GmbH) kann nur dann Entscheidungen treffen, wenn eine festgelegte, benötigte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auch als Quorum bezeichnet.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Firma
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann oder gewerbliches Unternehmen seine Geschäfte betreibt.
Informationen ansehen »
Anmeldung
Anmeldung meint in diesem Kontext die Anmeldung zur Eintragung in ein öffentliches Register.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Registerpublizität
Registerpublizität bezeichnet den Rechtsschein des Handelsregisters.
Informationen ansehen »
Transparenzregister
In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingetragen werden.
Informationen ansehen »