Gesellschaftszweck

Der Gesellschaftszweck definiert, was die Gesellschafter mit der Gesellschaft erreichen möchten.

Er deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Normalerweise ist er umfassender als der Begriff des Unternehmensgegenstands.

Der Unternehmensgegenstand ist dabei das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Registerpublizität
Registerpublizität bezeichnet den Rechtsschein des Handelsregisters.
Informationen ansehen »
Natürliche Person
Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.
Informationen ansehen »
Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »
Mehrfachvertretung
Mehrfachvertretung bezeichnet Geschäfte, die jemand mit einem Dritten, dessen Vertreter er ist, abschließt.
Informationen ansehen »
Unternehmensregister
Das Unternehmensregister ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossens…
Informationen ansehen »