Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Kaufleute und Handelsgesellschaften im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und Auskunft über hinterlegte Dokumente erteilt.

Es informiert über wesentliche rechtliche Verhältnisse (rechtlich "Tatsachen" genannt) von Kaufleuten und Handelsgesellschaften.

Als öffentliches Register kann es von jedermann eingesehen werden.

Tatsachen müssen zum Handelsregister angemeldet werden, wozu die Kaufleute oder geschäftsführenden Organe einer Gesellschaft verpflichtet sind. Anmeldungen erfolgen über deutsche Notariate.

Das Handelsregister erfüllt dabei mehrere Funktionen:

  • Publikationsfunktion: Information der Allgemeinheit
  • Beweisfunktion: Möglichkeit der Beweisführung
  • Schutzfunktion: Schutz des Rechtsverkehrs

Eintragungen genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz, der als positive und negative Registerpublizität bezeichnet wird, § 15 HGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines ge…
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Mehrfachvertretung
Mehrfachvertretung bezeichnet Geschäfte, die jemand mit einem Dritten, dessen Vertreter er ist, abschließt.
Informationen ansehen »
Befreiung von 181 BGB
§ 181 BGB regelt Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem …
Informationen ansehen »
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.
Informationen ansehen »
Hauptversammlung
Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.
Informationen ansehen »