Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Kaufleute und Handelsgesellschaften im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und Auskunft über hinterlegte Dokumente erteilt.

Es informiert über wesentliche rechtliche Verhältnisse (rechtlich "Tatsachen" genannt) von Kaufleuten und Handelsgesellschaften.

Als öffentliches Register kann es von jedermann eingesehen werden.

Tatsachen müssen zum Handelsregister angemeldet werden, wozu die Kaufleute oder geschäftsführenden Organe einer Gesellschaft verpflichtet sind. Anmeldungen erfolgen über deutsche Notariate.

Das Handelsregister erfüllt dabei mehrere Funktionen:

  • Publikationsfunktion: Information der Allgemeinheit
  • Beweisfunktion: Möglichkeit der Beweisführung
  • Schutzfunktion: Schutz des Rechtsverkehrs

Eintragungen genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz, der als positive und negative Registerpublizität bezeichnet wird, § 15 HGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »
Grundkapital
Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.
Informationen ansehen »
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines ge…
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »