Forderung

Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.

Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.

Eine Forderung kann auch durch Rechtsgeschäft oder Gesetz entstehen. Sie erlischt durch Erfüllung. Ein dinglicher Anspruch ist dagegen keine Forderung.

Der Begriff Forderung findet aber auch sowohl im öffentlichen Recht Anwendung (z.B. Steuerforderungen, Bußgelder, Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen) als auch im Rechnungswesen (vgl. § 266 Abs. 2 B II. HGB), dort sind Forderungen als Vermögensgegenstand Bestandteil der Aktiva einer Bilanz.

Der Forderung des Gläubigers steht eine Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber.

Forderungen bemessen sich nach den Regelungen der §§ 241 ff. BGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.
Informationen ansehen »
Schuldner
Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Vertrag
Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.
Informationen ansehen »
Forderung
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Informationen ansehen »