Societas Europaea

Societas Europaea

Die SE ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Societas Europaea (auch Europäische Gesellschaft oder Europäische Aktiengesellschaft, kurz SE) ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit ihr ermöglicht die EU seit dem Jahresende 2004 die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien.

Merkmale

Die SE ist juristische Person und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Kapitalgesellschaft. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die Aktien können nach den jeweils nationalen Vorschriften übertragen werden. Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals.

Die SE muss ihren Sitz in einem Staat der EU oder des EWR haben, kann ihn aber jederzeit in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen.

Die Aktionäre versammeln sich in der Hauptversammlung, die das oberste Organ der Gesellschaft darstellt.

Eine SE wird grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat wie eine Aktiengesellschaft behandelt, die nach dem Recht des Sitzstaats gegründet wurde.

Besonderheiten ergeben sich bei der Geschäftsführung, welche durch zwei unterschiedliche Systeme ausgeübt werden kann:

  1. Dualistisches System: Dieses entspricht dem der deutschen Aktiengesellschaft. Es existieren der Vorstand als Leitungsorgan und der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan.
  2. Monistisches System: Ein Verwaltungsrat übernimmt die Leitung und Überwachung der SE. Dazu muss der Verwaltungsrat geschäftsführende Direktoren bestellen. Diese können entweder aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder stammen ( interne geschäftsführende Direktoren) oder aber kann es sich um dem Verwaltungsrat nicht angehörende Personen handeln (externe geschäftsführende Direktoren).

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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