Prokurist

Ein Prokurist hat in einem Unternehmen eine rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis.

Ein Prokurist ist eine natürliche Person, der in einem Unternehmen Prokura erteilt wurde. Die Prokura ist eine Handlungsvollmacht, die weitreichende Befugnisse zur Vertretung des Unternehmens in Geschäftsangelegenheiten beinhaltet. Ein Prokurist kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich für das Unternehmen handeln und verpflichtende Geschäfte abschließen, wobei seine Befugnisse im Handelsregister eingetragen und somit für Dritte ersichtlich sind.

Umfang der Befugnis: Ein Prokurist besitzt die umfassende Vollmacht, das Unternehmen nach außen zu vertreten. Dies beinhaltet sowohl den Abschluss von Verträgen als auch andere Rechtsgeschäfte, es sei denn, sie sind gesetzlich explizit von der Prokura ausgenommen (z.B. Grundstücksgeschäfte).

Eintragung im Handelsregister: Die Erteilung einer Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden. Damit erhält sie ihre Wirksamkeit gegenüber Dritten.

Beschränkung der Prokura: Eine interne Beschränkung der Prokura, z.B. nur für bestimmte Geschäftsbereiche, ist Dritten gegenüber unwirksam. Das bedeutet, dass das Unternehmen an Geschäfte gebunden ist, die der Prokurist im Rahmen seiner Vollmacht abschließt, auch wenn interne Regelungen dagegen verstoßen würden.

Gehalt: Das Gehalt eines Prokuristen stellt für das Unternehmen einen Betriebsausgabenposten dar und ist beim Prokuristen einkommensteuerpflichtig.

Vorteilsbesteuerung: Sachbezüge oder geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), die dem Prokuristen gewährt werden, können als Arbeitslohn zu besteuern sein.

Pensionszusagen: Werden einem Prokuristen Pensionszusagen gemacht, so müssen diese steuerlich korrekt behandelt werden, was bei der Firma zu Rückstellungen führen kann. Der Prokurist muss bei späterem Pensionsbezug diese Zahlungen versteuern.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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