Größenklassen Kapitalgesellschaften

Größenklassen Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind in vier verschieden Größenklassen eingeteilt, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben.

Arten der Größenklassen

  • Kleinst Kapitalgesellschaft:
    Kleinst Kapitalgesellschaften haben besonders viele Erleichterungen hinsichtlich der Jahresabschlusserstellung. So muss grundsätzlich die Bilanz nur aus den Großbuchstaben des §266 II HGB bestehen und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in gekürzter Form gem. §275 V HGB dargestellt werden. Auf einen Anhang kann komplett verzichtet werden. Es müssen
    • Bilanzsumme:
    • Umsatz:
    • Mitarbeiter:
  • Kleine Kapitalgesellschaft:
    • Bilanzsumme:
    • Umsatz:
    • Mitarbeiter:
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaft:
    • Bilanzsumme:
    • Umsatz:
    • Mitarbeiter:
  • Große Kapitalgesellschaft:
    • Bilanzsumme:
    • Umsatz:
    • Mitarbeiter:

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