Prokura

Die Prokura ist eine von einem Kaufmann oder Unternehmen erteilte Vollmacht, die zu allen Arten von Rechtsgeschäften ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Eine Person, der Prokura erteilt wurde, nennt man Prokuristen.

Die Prokura ist in § 48 HGB geregelt.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
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Schuldner
Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
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Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
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