Auslegung

Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.

Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen. Sie dient dazu, den Inhalt und die Bedeutung zu ermitteln. Dies ist notwendig, da Gesetze oder Verträge oft abstrakt formuliert sind und nicht jeden konkreten Einzelfall erfassen können. Durch die Auslegung wird geprüft, ob der jeweilige Einzelfall von der in Betracht kommenden Norm erfasst ist.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Schuldner
Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung eines Schuldners, seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Forderung
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »

Jetzt kostenlos starten

Konto in einer Minute anlegen und direkt loslegen – ohne Zahlungsdaten.

Kostenlos registrieren » Demo vereinbaren