nur mit Buchstaben aus §266 II HGB
GuV in verkürzter Form gem. §275 V HGB
Es muss kein Anhang erstellt werden. Erläuterungen zu einzelnen Posten gem. §268 HGB sind in vereinfachter Form darzustellen.
Keine Anwendung von:
Der Jahresabschluss muss in gekürzter Form (s. Bilanzaufstellung) beim Unternehmensregister hinterlegt werden.
keine
nur mit Buchstaben und römischen Ziffern aus §266 II HGB
GuV verkürzte Darstellung im Bezug auf das Rohergebnis gem. §276 HGB
Es ist ein Anhang zu erstellen. Bei den Erläuterungen zu einzelnen Posten gem. §268 HGB sind folgende Erleichterungen vorhanden:
Der Jahresabschluss muss in gekürzter Form (s. Bilanzaufstellung) beim Unternehmensregister offengelegt werden.
keine
mit allen Bestandteilen des §266 II HGB
GuV mit Zusammenfassung von Posten zum Rohergebnis gem. §276 HGB zulässig
Anhang samt aller Erläuterungen des §268 HGB ist zu erstellen. Aufstellung eines Lageberichts
Der Jahresabschluss muss mit allen Bestandteilen beim Unternehmensregister offengelegt werden.
Pflichtprüfung: Die Gesellschaft muss ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
mit allen Bestandteilen des §266 II HGB
vollständige GuV nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren gem. §275 Abs. 2 bzw. 3 HGB
Anhang samt aller Erläuterungen des § 268 HGB ist zu erstellen. Aufstellung eines Lageberichts
Der Jahresabschluss muss mit allen Bestandteilen beim Unternehmensregister offengelegt werden.
Pflichtprüfung: Die Gesellschaft muss ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
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| Größenklasse | Bilanzsumme bis | Umsatzerlöse bis | Arbeitnehmer bis | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | 450.000 € | 900.000 € | 10 | § 267a Abs. 1 HGB |
| Kleine Kapitalgesellschaft | 7.500.000 € | 15.000.000 € | 50 | § 267 Abs. 1 HGB |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | 25.000.000 € | 50.000.000 € | 250 | § 267 Abs. 2 HGB |
| Große Kapitalgesellschaft | überschreitet mindestens zwei der Werte für mittelgroße Gesellschaften | § 267 Abs. 3 HGB | ||
Maßgeblich ist, dass mindestens zwei der drei Werte nicht überschritten werden. Umsatzerlöse zählen für die zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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