Gesellschafterversammlung digital vorbereiten und protokollieren

Die Lösung für deine Gesellschafterversammlungen. Mit Tagesordnung, Protokoll und Vorlagen bekommst du alles für eine schnelle, rechtssichere und strukturierte Gesellschafterversammlung in einem Tool zusammengefasst.

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Vorausgefüllter Einleitungsteil eines Gesellschafterbeschlusses

Das bietet dir Gesellschafterversammlungen

  • Tagesordnung vorbereiten, versenden, Gesellschafter einladen
  • Einhaltung von Fristen für das Einladen und Abhalten von Versammlungen
  • Gesellschafterversammlung rechtssicher und strukturiert
  • Rechtssichere Vorlagen für mögliche Gesellschafterbeschlüsse
  • Protokoll festschreiben und als Druckversion ausgeben
  • Automatisierte Weiterleitung an deinen Steuerberater und Rechtsanwalt

Ladungsfristen, Tagesordnung und Protokoll

Halte Ladungsfristen ein, generiere deine Tagesordnung, lade deine Mitgesellschafter ein und entwickle aus der Tagesordnung dein Gesellschaftsprotokoll. Lasse dich bereits bei der Vorbereitung durch die automatische Befüllung wichtiger Einleitungs- und Schlussteile anhand deiner hinterlegten Daten und Stakeholder unterstützen und führe die Gesellschafterversammlung rechtssicher durch.

Protokoll festschreiben und drucken

Ist die Versammlung vorbei, schreibst du das Protokoll fest. Danach lässt es sich nicht mehr ändern oder löschen. Die Druckversion enthält die Unterschriftszeilen der Gesellschafter. Schon bei der Vorbereitung blendest du den Gesellschaftsvertrag neben dem Protokoll ein, und die Anwesenheit wird in Prozent des Stammkapitals berechnet.

Vorlagen für Gesellschafterbeschlüsse

Du weißt zwar was ihr beschließen wollt, aber die Ausdrucksweise führt immer wieder zu Unklarheiten und Missverständnissen? Nicht mit uns. Durch die langjährige Erfahrung unserer Steuerberater und Rechtsanwälte, stehen dir direkt in der Tagesordnung bzw. dem Protokoll rechtssichere Vorlagentexte für deine Gesellschafterbeschlüsse zur Verfügung, die du ganz einfach deinem Protokoll hinzufügen kannst.

Was das GmbH-Gesetz bei Gesellschafterversammlungen verlangt

ThemaWas giltFundstelle
EinberufungPer eingeschriebenem Brief mit mindestens einer Woche Frist, soweit die Satzung nichts anderes regelt§ 51 Abs. 1 GmbHG
TagesordnungPunkte, die nicht spätestens drei Tage vorher angekündigt wurden, dürfen nur beschlossen werden, wenn alle Gesellschafter anwesend sind§ 51 Abs. 2, 4 GmbHG
Online-VersammlungPer Video oder Telefon möglich, wenn alle Gesellschafter in Textform zustimmen (seit 1. August 2022)§ 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG
Beschluss ohne VersammlungIm Umlaufverfahren, wenn alle Gesellschafter in Textform mit dem Beschluss oder der schriftlichen Abstimmung einverstanden sind§ 48 Abs. 2 GmbHG
Ein-Personen-GmbHNach jedem Beschluss unverzüglich eine Niederschrift aufnehmen und unterschreiben§ 48 Abs. 3 GmbHG
JahresabschlussFeststellung und Ergebnisverwendung innerhalb von acht Monaten beschließen, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten§ 42a Abs. 2 GmbHG
GesellschafterlisteNach jeder Veränderung unverzüglich zum Handelsregister einreichen, bei Mitwirkung eines Notars durch den Notar§ 40 GmbHG

Häufige Fragen

Ist eine virtuelle Gesellschafterversammlung bei der GmbH zulässig?

Ja, wenn alle Gesellschafter in Textform zustimmen (§ 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG, seit 1. August 2022). Alternativ können Beschlüsse im Umlaufverfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG gefasst werden.

Welche Form brauchen Gesellschafterbeschlüsse?

Grundsätzlich keine, die Satzung kann aber eine Form vorschreiben. Satzungsänderungen müssen notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 GmbHG). In der Ein-Personen-GmbH ist eine unterschriebene Niederschrift Pflicht (§ 48 Abs. 3 GmbHG).

Wie lang ist die Einladungsfrist zur Gesellschafterversammlung?

Mindestens eine Woche, die Einladung geht per eingeschriebenem Brief (§ 51 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann eine längere Frist oder eine andere Form vorsehen.

Ersetzt der Unternehmenswegweiser den Notar?

Nein. Satzungsänderungen müssen notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 GmbHG), ebenso die Abtretung von Geschäftsanteilen (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Der Unternehmenswegweiser hilft dir bei der Vorbereitung und hält die Ergebnisse danach aktuell.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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