Gesellschafter, Protokolle, Dokumente und deine Pflichten als Geschäftsführer im Überblick – für GmbH, UG und andere Rechtsformen. Die Registrierung ist kostenlos.
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Verträge, Bescheide und Protokolle liegen in Postfächern, Ordnern und bei verschiedenen Beratern. Vor jedem Termin beginnt die Suche.
Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Entlastung der Geschäftsführung: Die Beschlüsse kommen jedes Jahr wieder und werden doch jedes Mal neu aufgesetzt.
Gesellschafterliste und Beschlüsse stecken in Word-Dateien. Jede Änderung bedeutet ein neues Dokument und eine neue Abstimmung.
Verträge, Jahresabschlüsse und Bescheide sicher abgelegt und jederzeit griffbereit. Angaben aus den Dokumenten liest die Wegweiser-AI aus und übernimmt sie nach deiner Bestätigung in die Stammdaten.
Protokolle entstehen aus Beschlussvorlagen – Gesellschafter, Anteile und Stammkapital sind bereits eingesetzt.
Wer hält welche Geschäftsanteile? Die Verteilung siehst du auf einen Blick, die Gesellschafterliste ist mit einem Klick erstellt.
Hinweise und Erinnerungen zu steuerlichen und rechtlichen Themen, abgeleitet aus deinen Unternehmensdaten.
Stelle Fragen zu Recht, Steuern und deinem Unternehmen und erhalte Antworten mit Bezug auf deine Daten.
Vergleiche die Gewerbesteuer-Hebesätze aller Gemeinden, etwa vor einer Sitzverlegung.
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Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Bescheide landen an einem Ort.
Hinweise, Wegweiser-AI und Vorlagen für Gesellschafterversammlungen helfen dir bei den laufenden Pflichten.
Viele Pflichten kommen jedes Jahr wieder oder werden bei jeder Änderung fällig. Die wichtigsten Fristen:
| Pflicht | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Jahresabschluss aufstellen | Drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres, kleine Gesellschaften spätestens nach sechs Monaten | § 264 Abs. 1 HGB |
| Jahresabschluss feststellen | Gesellschafterbeschluss innerhalb von acht Monaten, bei kleinen Gesellschaften elf Monaten | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Jahresabschluss offenlegen | Spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister | § 325 Abs. 1a HGB |
| Gesellschafterliste | Unverzüglich nach jeder Veränderung bei den Gesellschaftern oder ihren Anteilen | § 40 GmbHG |
| Transparenzregister | Wirtschaftlich Berechtigte melden und bei Änderungen aktualisieren | § 20 GwG |
| Ein-Personen-GmbH | Nach jedem Beschluss unverzüglich eine unterschriebene Niederschrift | § 48 Abs. 3 GmbHG |
Welche Erleichterungen für dein Unternehmen gelten, zeigt der Größenklassen-Rechner. Welche Regeln ab welcher Mitarbeiterzahl greifen, siehst du in der Übersicht Pflichten nach Mitarbeiterzahl.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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