Größenklassen Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind in vier verschieden Größenklassen eingeteilt, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Arten der Größenklassen
- Kleinst Kapitalgesellschaft:
Kleinst Kapitalgesellschaften haben besonders viele Erleichterungen hinsichtlich der Jahresabschlusserstellung. So muss grundsätzlich die Bilanz nur aus den Großbuchstaben des §266 II HGB bestehen und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in gekürzter Form gem. §275 V HGB dargestellt werden. Auf einen Anhang kann komplett verzichtet werden. Es müssen- Bilanzsumme:
- Umsatz:
- Mitarbeiter:
- Kleine Kapitalgesellschaft:
- Bilanzsumme:
- Umsatz:
- Mitarbeiter:
- Mittelgroße Kapitalgesellschaft:
- Bilanzsumme:
- Umsatz:
- Mitarbeiter:
- Große Kapitalgesellschaft:
- Bilanzsumme:
- Umsatz:
- Mitarbeiter:
Hinweis:
Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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