Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.
Bei einem Vertrag handelt es sich um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Das Zustandekommen von Verträgen ist in den §§ 145 ff. BGB geregelt.
Ein Vertrag wird dann wirksam, wenn mindestens zwei sich korrespondierende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), hinsichtlich des wesentlichen Vertragsinhalts vorliegen.