Eingetragene Genossenschaft

Eingetragene Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform für Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen mit einem gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Genossenschaft bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von natürlichen oder juristischen Personen, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (vgl. § 1 Abs. 1 GenG)

Die Rechtsform der eG kann man als Mischung aus Kapitalgesellschaft und Verein ansehen.

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist im Genossenschaftsgesetz (§§ 1 ff. GenG) geregelt.

Rechtliche Aspekte (1)

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Der Zweck der Genossenschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder, oder deren soziale oder kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 GenG).

Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person und nach § 17 GenG Formkaufmann, d.h. aufgrund der gewählten Rechtsform automatisch Kaufmann im Sinne des Handelsrechts.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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