52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
WZ 52.23.1 Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
● Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen
● Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
● Bodendienste auf Flughäfen usw.
● Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Frachtumschlag (s. 52.24.0)
– Betrieb von Flugschulen (s. 85.32.0 und 85.53.0)
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