Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditinstitute, die ausschließlich oder überwiegend den Real- oder Kommunalkredit pflegen und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder Aufnahme langfristiger Mittel refinanzieren:
● private Hypothekenbanken einschließlich Schiffsbanken
● öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1)
– Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)
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