Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bauspareinlagen entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen ihren Bausparern Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren:
● private Bausparkassen
● öffentliche Bausparkassen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1)
– Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)
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