Zuständig ist das Registergericht am satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens. Das ist oft nicht das Amtsgericht deiner Stadt: Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister führt grundsätzlich das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, und zwar für den ganzen Landgerichtsbezirk (§ 376 Abs. 1 FamFG). Die Länder können die Zuständigkeit abweichend regeln, in Berlin etwa ist allein das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
Bei einer GmbH oder UG reicht der Notar die Anmeldung elektronisch beim richtigen Gericht ein. Einträge aller Registergerichte kannst du kostenlos auf handelsregister.de abrufen.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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