Diese Unterklasse umfasst:
– Unternehmen, die das Pfandkreditgeschäft betreiben, d. h. Darlehen gegen Verpfändung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs usw. gewähren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Realkreditinstitute (s. 64.19.4)
– Gewährung von Verbraucherkrediten (s. 64.92.1)
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