Muster: Gesellschafterbeschluss zur Bestellung eines Geschäftsführers

Geschäftsführer bestellen und abberufen die Gesellschafter durch Beschluss (§ 46 Nr. 5 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag die Bestellung nicht selbst regelt (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GmbHG). Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer wird zum Handelsregister angemeldet (§ 39 Abs. 1 GmbHG).

Was du vor dem Beschluss klären solltest

Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein (§ 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Ob der neue Geschäftsführer allein vertreten darf und ob er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden kann, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag.

Die Anmeldung zum Handelsregister reichen die Geschäftsführer ein (§ 78 GmbHG), und zwar elektronisch in öffentlich beglaubigter Form (§ 12 Abs. 1 HGB). In der Praxis übernimmt das ein Notar.

Muster

Beschluss der Gesellschafter der [Firma] vom [Datum]

1. [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Ort], wird mit Wirkung zum [Datum] zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

2. [Er / Sie] vertritt die Gesellschaft [allein / gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen] und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB [befreit / nicht befreit].

Abstimmung: [einstimmig / mit … Stimmen bei … Gegenstimmen]

[Ort, Datum, Unterschriften der Gesellschafter]

Das Muster ist ein Ausgangspunkt. Prüfe die Regeln deines Gesellschaftsvertrags, etwa zu Mehrheiten und Form, und lass dich im Zweifel beraten.

Das Protokoll im Unternehmenswegweiser

Im Unternehmenswegweiser erstellst du das Protokoll aus Beschlussvorlagen; Gesellschafter, Anteile und Stammkapital sind bereits eingesetzt. Ist die Versammlung vorbei, schreibst du das Protokoll fest und druckst es mit den Unterschriftszeilen der Gesellschafter aus. Mehr zu Gesellschafterversammlungen

Häufige Fragen

Wer meldet den neuen Geschäftsführer zum Handelsregister an?

Die Geschäftsführer der Gesellschaft (§ 78 GmbHG). Die Anmeldung muss elektronisch in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden (§ 12 Abs. 1 HGB), in der Praxis über einen Notar.

Kann eine Gesellschaft Geschäftsführer einer GmbH sein?

Nein. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein (§ 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG).

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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