Finanzamt Stuttgart I

Das Finanzamt Stuttgart I (Finanzamtsnummer 2893) ist für 1 Gemeinde im Kreis Stuttgart mit zusammen rund 632.165 Einwohnern zuständig. Anschrift: Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart (Baden-Württemberg). Telefon: 0711 6673-0.

1
Gemeinde im Bezirk
632.165
Einwohner im Bezirk
420 %
Ø Gewerbesteuer-Hebesatz im Bezirk
2893
Bundeseinheitliche Finanzamtsnummer

Für Gründer: Wer bearbeitet was?

Gründest du eine GmbH, UG oder AG mit Sitz im Bezirk, ist für die Körperschaftsteuer nicht das Finanzamt Stuttgart I zuständig, sondern das Finanzamt Stuttgart-Körpersch.. Dorthin geht dann auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Diese Aufgaben hat das Finanzamt Stuttgart I an andere Finanzämter abgegeben:

AufgabeZuständig
Körperschaftsteuer (GmbH, UG, AG) Finanzamt Stuttgart-Körpersch.
Lohnsteuer-Außenprüfung Finanzamt Stuttgart-Körpersch.
Betriebsprüfung Finanzamt Stuttgart-Körpersch.
Finanzkasse (Zahlungen) Finanzamt Stuttgart IV
Grunderwerbsteuer Finanzamt Stuttgart-Körpersch.
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim

Zuständig für diese Gemeinden

GemeindeEinwohnerGewerbesteuer
Stuttgart 632.165 420 %

Kontakt und Öffnungszeiten

Anschrift
Finanzamt Stuttgart I
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Postfach 106055
Telefon
0711 6673-0
Website
finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_stuttgartI
Öffnungszeiten
siehe Website des Finanzamts

Zuständig für Steuerpflichtige aus dem Stadtkreis Stuttgart, mit den Anfangsbuchstaben des amtl. Nachnamens A bis H.
Zuständigkeit im Stadtgebiet, abhängig vom amtlichen Nachnamen: Buchstabe I bis R = Finanzamt Stuttgart II, Buchstabe S bis Z = Finanzamt Stuttgart III

Bankverbindung

IBAN DE60600000000060001503
BIC MARKDEF1600
DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN DE06600501010002065854
BIC SOLADESTXXX
LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

Gib bei Überweisungen deine Steuernummer an und prüfe die Bankverbindung auf deinem Steuerbescheid.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, Verzeichnis der Gemeinden und Finanzämter (GemFA), Stand 15.04.2024. Zuständigkeiten und Kontaktdaten können sich ändern; im Zweifel gilt die Auskunft des Finanzamts.

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