Gewerbesteuer-Hebesatz Aßling

Aßling im Kreis Ebersberg (Freistaat Bayern) hat 4.633 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

370 %
Hebesatz Gewerbesteuer
400 %
Grundsteuer B
400 %
Grundsteuer A
1.537.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Aßling rund 12.950 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 370 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Aßling liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Ebersberg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Vaterstetten 320 % 390 %
Poing 310 % 385 %
Grafing b.München 330 % 350 %
Markt Schwaben 360 % 400 %
Ebersberg 360 % 400 %
Kirchseeon 330 % 390 %
Zorneding 350 % 310 %
Pliening 380 % 350 %
Glonn 310 % 350 %
Anzing 360 % 360 %
Steinhöring 320 % 320 %
Forstinning 320 % 310 %

Zuständig für Aßling

Finanzamt
Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz, 85560 Ebersberg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
85615, 85617
Ortsteile
Adelpolt, Aßling, Ast, Bichl, Dorfen, Haar, Hainza, Hochreit, Holzen, Längholz, Langkofen, Loitersdorf, Lorenzenberg, Martermühle, Niclasreuth, Obereichhofen, Obstädt, Osterwald, Pausmühle, Pfadendorf, Pörsdorf, Pürzelberg, Setzermühle, Siglmühle, Sixtenreit, Sonnenreit, Steinkirchen, Stelzenreit, Tegernau, Thaldorf, Untereichhofen, Wollwies

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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