Gewerbesteuer-Hebesatz Attenkirchen

Attenkirchen im Kreis Freising (Freistaat Bayern) hat 2.769 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

320 %
Hebesatz Gewerbesteuer
330 %
Grundsteuer B
345 %
Grundsteuer A
348
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Attenkirchen rund 11.200 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 320 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Attenkirchen liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Freising)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Freising 380 % 360 %
Neufahrn b.Freising 350 % 390 %
Moosburg a.d.Isar 380 % 400 %
Eching 345 % 320 %
Hallbergmoos 320 % 275 %
Au i.d.Hallertau 320 % 335 %
Allershausen 340 % 320 %
Nandlstadt 310 % 290 %
Fahrenzhausen 340 % 360 %
Zolling 350 % 300 %
Kranzberg 330 % 330 %
Langenbach 330 % 330 %

Alle Gemeinden im Kreis Freising »

Zuständig für Attenkirchen

Finanzamt
Finanzamt Freising
Prinz-Ludwig-Str. 26, 85350 Freising
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
85395
Ortsteile
Aigenrüpel, Aign, Attenkirchen, Berging, Brandloh, Eisenthal, Gallersberg, Gehausen, Gfeichtet, Götzendorf, Gütlsdorf, Haarland, Hettenkirchen, Hohenmorgen, Kronsdorf, Pfettrach, Pischlsdorf, Rannertshausen, Roggendorf, Staudhausen, Thalham, Wimpasing

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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