Bärenbach im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) hat 478 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Bärenbach rund 12.950 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 370 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Bärenbach liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Boppard | 370 % | 370 % |
| Simmern/ Hunsrück | 365 % | 365 % |
| Kastellaun | 365 % | 365 % |
| Emmelshausen | 380 % | 400 % |
| Rheinböllen | 370 % | 365 % |
| Kirchberg (Hunsrück) | 395 % | 395 % |
| Sohren | 400 % | 380 % |
| Oberwesel | 370 % | 410 % |
| Sankt Goar | 370 % | 400 % |
| Beltheim | 365 % | 365 % |
| Büchenbeuren | 395 % | 385 % |
| Argenthal | 370 % | 365 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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