Bockenheim an der Weinstraße im Kreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) hat 2.313 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Bockenheim an der Weinstraße rund 13.825 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 395 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Bockenheim an der Weinstraße liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Haßloch | 380 % | 365 % |
| Bad Dürkheim | 365 % | 365 % |
| Grünstadt | 380 % | 420 % |
| Freinsheim | 385 % | 401 % |
| Wachenheim an der Weinstraße | 370 % | 400 % |
| Weisenheim am Sand | 385 % | 402 % |
| Lambrecht (Pfalz) | 395 % | 400 % |
| Deidesheim | 395 % | 400 % |
| Carlsberg | 390 % | 400 % |
| Meckenheim | 365 % | 365 % |
| Dirmstein | 400 % | 400 % |
| Hettenleidelheim | 390 % | 415 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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