Gewerbesteuer-Hebesatz Bondorf

Bondorf im Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) hat 6.281 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

340 %
Hebesatz Gewerbesteuer
340 %
Grundsteuer B
320 %
Grundsteuer A
62
Rang unter 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Bondorf rund 11.900 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 340 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 360 %. Bondorf liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Böblingen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Sindelfingen 380 % 390 %
Böblingen 380 % 360 %
Leonberg 380 % 445 %
Herrenberg 390 % 450 %
Weil der Stadt 340 % 495 %
Renningen 390 % 400 %
Holzgerlingen 365 % 350 %
Gärtringen 350 % 350 %
Schönaich 370 % 360 %
Rutesheim 360 % 340 %
Weil im Schönbuch 345 % 310 %
Magstadt 350 % 290 %

Alle Gemeinden im Kreis Böblingen »

Zuständig für Bondorf

Finanzamt
Finanzamt Böblingen
Talstr. 46, 71034 Böblingen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Postleitzahlen
71145, 71148, 71149
Ortsteile
Bondorf

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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