Burgdorf in der Region Hannover (Niedersachsen) hat 31.270 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Burgdorf rund 16.450 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 470 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Niedersachsen liegt bei 385 %. Burgdorf liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Hannover | 480 % | 600 % |
| Garbsen | 450 % | 510 % |
| Langenhagen | 450 % | 480 % |
| Neustadt am Rübenberge | 430 % | 440 % |
| Lehrte | 480 % | 500 % |
| Laatzen | 480 % | 600 % |
| Wunstorf | 460 % | 490 % |
| Barsinghausen | 470 % | 560 % |
| Seelze | 480 % | 600 % |
| Wedemark | 440 % | 440 % |
| Springe | 395 % | 450 % |
| Isernhagen | 435 % | 495 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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