Fuldabrück im Kreis Kassel (Hessen) hat 9.016 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 495 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Fuldabrück rund 17.325 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 495 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Hessen liegt bei 396 %. Fuldabrück liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Baunatal | 440 % | 590 % |
| Vellmar | 450 % | 735 % |
| Hofgeismar | 380 % | 350 % |
| Lohfelden | 475 % | 620 % |
| Wolfhagen | 390 % | 470 % |
| Fuldatal | 490 % | 690 % |
| Kaufungen | 450 % | 610 % |
| Niestetal | 499 % | 590 % |
| Schauenburg | 470 % | 560 % |
| Ahnatal | 535 % | 795 % |
| Calden | 425 % | 680 % |
| Immenhausen | 450 % | 550 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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