Gewerbesteuer-Hebesatz Heiligenstadt i.OFr.

Heiligenstadt i.OFr. im Kreis Bamberg (Freistaat Bayern) hat 3.587 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

380 %
Hebesatz Gewerbesteuer
490 %
Grundsteuer B
490 %
Grundsteuer A
1.653
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Heiligenstadt i.OFr. rund 13.300 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Heiligenstadt i.OFr. liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Bamberg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Bamberg 390 % 535 %
Hirschaid 360 % 360 %
Hallstadt 310 % 250 %
Memmelsdorf 370 % 370 %
Strullendorf 370 % 370 %
Scheßlitz 380 % 420 %
Stegaurach 330 % 330 %
Burgebrach 300 % 300 %
Litzendorf 360 % 360 %
Schlüsselfeld 320 % 320 %
Bischberg 400 % 315 %
Frensdorf 380 % 380 %

Alle Gemeinden im Kreis Bamberg »

Zuständig für Heiligenstadt i.OFr.

Finanzamt
Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Str. 1, 96045 Bamberg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Postleitzahlen
91332
Ortsteile
Brunn, Burggrub, Geisberg, Geisdorf, Greifenstein, Heiligenstadt, Heroldsmühle, Herzogenreuth, Hohenpölz, Kalteneggolsfeld, Leidingshof, Lindach, Neudorf, Neumühle, Oberleinleiter, Oberngrub, Reckendorf, Siegritz, Stücht, Teuchatz, Tiefenpölz, Traindorf, Veilbronn, Volkmannsreuth, Zoggendorf

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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