Gewerbesteuer-Hebesatz Kestert

Kestert im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) hat 605 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
405 %
Grundsteuer B
340 %
Grundsteuer A
1.957
Rang unter 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Kestert rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Kestert liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Rhein-Lahn-Kreis)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Lahnstein 420 % 480 %
Diez 365 % 370 %
Bad Ems 409 % 423 %
Nassau 418 % 418 %
Nastätten 365 % 365 %
Hahnstätten 400 % 400 %
Braubach 435 % 450 %
Katzenelnbogen 365 % 375 %
Altendiez 365 % 365 %
Miehlen 365 % 365 %
Singhofen 365 % 365 %
Arzbach 365 % 373 %

Alle Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis »

Zuständig für Kestert

Finanzamt
Finanzamt Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19, 56060 Koblenz
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Postleitzahlen
56348
Ortsteile
Kestert

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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