Koblenz (kreisfreie Stadt, Rheinland-Pfalz) hat 115.098 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Koblenz rund 14.700 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 420 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 389 %. Koblenz liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Neuwied | 405 % | 610 % |
| Andernach | 415 % | 550 % |
| Mayen | 415 % | 535 % |
| Lahnstein | 450 % | 540 % |
| Bendorf | 410 % | 550 % |
| Boppard | 440 % | 524 % |
| Montabaur | 380 % | 465 % |
| Mülheim-Kärlich | 380 % | 465 % |
| Bad Ems | 424 % | 523 % |
| Höhr-Grenzhausen | 380 % | 465 % |
| Weißenthurm | 380 % | 465 % |
| Mendig | 415 % | 560 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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