Gewerbesteuer-Hebesatz Ludwigsstadt

Ludwigsstadt im Kreis Kronach (Freistaat Bayern) hat 3.323 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 336 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

336 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
352 %
Grundsteuer A
833.
Platz von 2.056 in Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 336 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Ludwigsstadt rund 11.760 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 336 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Ludwigsstadt liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Kronach)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Kronach 345 % 350 %
Küps 320 % 330 %
Stockheim 310 % 310 %
Pressig 320 % 330 %
Marktrodach 330 % 350 %
Wilhelmsthal 345 % 345 %
Steinwiesen 335 % 350 %
Steinbach a.Wald 300 % 310 %
Weißenbrunn 340 % 360 %
Mitwitz 335 % 362 %
Wallenfels 335 % 360 %
Tettau 330 % 350 %

Alle Gemeinden im Kreis Kronach »

Zuständig für Ludwigsstadt

Finanzamt
Finanzamt Kronach
Amtsgerichtsstr. 13, 96317 Kronach
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Postleitzahlen
96333, 96334, 96337
Ortsteile
Ebersdorf, Falkenstein, Fischbachsmühle, Katzwich, Lauenhain, Lauenstein, Ludwigsstadt, Ottendorf, Spitzberg, Steinbach a d Haide, Steinbachsgrund, Ziegelhütte

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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