Martinshöhe im Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) hat 1.465 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Martinshöhe rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Martinshöhe liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Landstuhl | 400 % | 460 % |
| Ramstein-Miesenbach | 380 % | 390 % |
| Bruchmühlbach-Miesau | 400 % | 450 % |
| Enkenbach-Alsenborn | 375 % | 420 % |
| Otterberg | 400 % | 460 % |
| Weilerbach | 365 % | 365 % |
| Hochspeyer | 400 % | 450 % |
| Hütschenhausen | 380 % | 390 % |
| Otterbach | 400 % | 450 % |
| Mehlingen | 385 % | 400 % |
| Rodenbach | 390 % | 380 % |
| Trippstadt | 410 % | 460 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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