Gewerbesteuer-Hebesatz Mintraching

Mintraching im Kreis Regensburg (Freistaat Bayern) hat 4.916 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

320 %
Hebesatz Gewerbesteuer
320 %
Grundsteuer B
320 %
Grundsteuer A
348
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Mintraching rund 11.200 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 320 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Mintraching liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Regensburg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Regensburg 425 % 395 %
Regenstauf 305 % 275 %
Neutraubling 310 % 310 %
Lappersdorf 340 % 320 %
Hemau 300 % 320 %
Nittendorf 300 % 250 %
Wenzenbach 380 % 320 %
Obertraubling 310 % 310 %
Schierling 320 % 310 %
Sinzing 380 % 310 %
Pentling 380 % 310 %
Zeitlarn 280 % 280 %

Alle Gemeinden im Kreis Regensburg »

Zuständig für Mintraching

Finanzamt
Finanzamt Regensburg
Galgenbergstr. 31, 93042 Regensburg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Postleitzahlen
93098
Ortsteile
Allkofen, Auhof, Aukofen, Flickermühle, Gengkofen, Haidau, Herzogmühle, Jägerhaus, Kleingilla, Mangolding, Mintraching, Moosham, Neuallkofen, Neusengkofen, Osten, Rempelkofen, Roith, Rosenhof, Sankt Gilla, Scheuer, Scheuermühl, Schwaighof, Sengkofen, Siffkofen, Tiefbrunn, Wolfskofen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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