Mühlenfließ im Kreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) hat 933 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Mühlenfließ rund 11.550 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 330 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Brandenburg liegt bei 327 %. Mühlenfließ liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Teltow | 320 % | 400 % |
| Werder (Havel) | 360 % | 385 % |
| Kleinmachnow | 320 % | 365 % |
| Stahnsdorf | 340 % | 420 % |
| Michendorf | 300 % | 405 % |
| Beelitz | 306 % | 375 % |
| Kloster Lehnin | 309 % | 411 % |
| Bad Belzig | 320 % | 405 % |
| Schwielowsee | 325 % | 390 % |
| Nuthetal | 320 % | 450 % |
| Groß Kreutz (Havel) | 315 % | 410 % |
| Treuenbrietzen | 350 % | 450 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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