Gewerbesteuer-Hebesatz Neuhof a.d.Zenn

Neuhof a.d.Zenn im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Freistaat Bayern) hat 2.225 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

345 %
Hebesatz Gewerbesteuer
450 %
Grundsteuer B
450 %
Grundsteuer A
1.107
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 345 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Neuhof a.d.Zenn rund 12.075 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 345 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Neuhof a.d.Zenn liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Neustadt a.d.Aisch 375 % 475 %
Bad Windsheim 365 % 385 %
Uffenheim 340 % 370 %
Emskirchen 350 % 385 %
Markt Erlbach 345 % 340 %
Scheinfeld 360 % 380 %
Diespeck 350 % 400 %
Burgbernheim 320 % 450 %
Uehlfeld 365 % 365 %
Burghaslach 360 % 360 %
Obernzenn 350 % 400 %
Gerhardshofen 350 % 350 %

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Zuständig für Neuhof a.d.Zenn

Finanzamt
Finanzamt Uffenheim
Schloßplatz 7, 97211 Uffenheim
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Postleitzahlen
90616
Ortsteile
Adelsdorf, Dietrichshof, Eichenmühle, Hirschneuses, Neuhof, Neukatterbach, Neuselingsbach, Neuziegenrück, Oberfeldbrecht, Rothenhof, Straußmühle, Unterfeldbrecht, Vockenroth

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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