Gewerbesteuer-Hebesatz Parkstein

Parkstein im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab (Freistaat Bayern) hat 2.355 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

300 %
Hebesatz Gewerbesteuer
300 %
Grundsteuer B
300 %
Grundsteuer A
47
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Parkstein rund 10.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 300 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Parkstein liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Neustadt a.d.Waldnaab)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Vohenstrauß 350 % 310 %
Grafenwöhr 330 % 330 %
Neustadt a.d.Waldnaab 350 % 330 %
Windischeschenbach 340 % 370 %
Altenstadt a.d.Waldnaab 300 % 320 %
Eschenbach i.d.OPf. 350 % 300 %
Pressath 290 % 290 %
Weiherhammer 330 % 330 %
Floß 350 % 350 %
Luhe-Wildenau 310 % 310 %
Kirchenthumbach 350 % 350 %
Mantel 370 % 360 %

Alle Gemeinden im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab »

Zuständig für Parkstein

Finanzamt
Finanzamt Weiden i.d.Opf.
Schlörplatz 2 u. 4 , 92637 Weiden
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Postleitzahlen
92711
Ortsteile
Frühlingshöhe, Grünthal, Hagen, Hammerles, Neumühle, Niederndorf, Oed, Parkstein, Pinzenhof, Polier, Scharlmühle, Schwand, Sogritz, Theile

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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