Gewerbesteuer-Hebesatz Peterslahr

Peterslahr im Kreis Altenkirchen (Westerwald) (Rheinland-Pfalz) hat 329 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

420 %
Hebesatz Gewerbesteuer
535 %
Grundsteuer B
400 %
Grundsteuer A
2.125
Rang unter 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Peterslahr rund 14.700 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 420 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 389 %. Peterslahr liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Altenkirchen (Westerwald))

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Betzdorf 495 % 585 %
Wissen 470 % 660 %
Kirchen (Sieg) 470 % 570 %
Herdorf 395 % 465 %
Altenkirchen (Westerwald) 450 % 530 %
Mudersbach 470 % 540 %
Daaden 380 % 465 %
Niederfischbach 440 % 510 %
Hamm (Sieg) 430 % 500 %
Birken-Honigsessen 450 % 530 %
Brachbach 470 % 525 %
Weitefeld 380 % 465 %

Alle Gemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald) »

Zuständig für Peterslahr

Finanzamt
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Postleitzahlen
57632
Ortsteile
Peterslahr

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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