Gewerbesteuer-Hebesatz Priestewitz

Priestewitz im Kreis Meißen (Freistaat Sachsen) hat 3.176 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
450 %
Grundsteuer B
400 %
Grundsteuer A
201
Rang unter 418 Gemeinden in Sachsen (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Priestewitz rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Sachsen liegt bei 398 %. Priestewitz liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Meißen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Radebeul 400 % 400 %
Riesa 400 % 470 %
Meißen 400 % 430 %
Coswig 400 % 415 %
Großenhain 400 % 440 %
Weinböhla 375 % 420 %
Nossen 370 % 350 %
Klipphausen 345 % 350 %
Moritzburg 390 % 390 %
Radeburg 385 % 427 %
Gröditz 420 % 430 %
Zeithain 400 % 485 %

Alle Gemeinden im Kreis Meißen »

Zuständig für Priestewitz

Finanzamt
Finanzamt Meißen
Heinrich-Heine-Straße 23, 01651 Meißen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Dresden
Postleitzahlen
01561
Ortsteile
Altleis, Baselitz, Baßlitz, Blattersleben, Böhla, Böhla-Bahnhof, Döschütz, Gävernitz, Geißlitz, Kmehlen, Kottewitz, Laubach, Lenz, Medessen, Nauleis, Piskowitz, Porschütz, Priestewitz, Stauda, Strießen, Wantewitz, Zottewitz

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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