Prutting im Kreis Rosenheim (Freistaat Bayern) hat 2.907 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Prutting rund 11.375 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 325 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Prutting liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Rosenheim | 400 % | 480 % |
| Bad Aibling | 380 % | 330 % |
| Kolbermoor | 380 % | 330 % |
| Bruckmühl | 320 % | 320 % |
| Wasserburg a.Inn | 380 % | 380 % |
| Raubling | 330 % | 310 % |
| Feldkirchen-Westerham | 380 % | 330 % |
| Prien a.Chiemsee | 390 % | 360 % |
| Stephanskirchen | 310 % | 270 % |
| Bad Endorf | 350 % | 375 % |
| Bad Feilnbach | 370 % | 380 % |
| Tuntenhausen | 300 % | 300 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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