Renchen im Ortenaukreis (Baden-Württemberg) hat 7.405 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Renchen rund 12.950 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 370 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 357 %. Renchen liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Offenburg | 435 % | 420 % |
| Lahr/Schwarzwald | 390 % | 420 % |
| Kehl | 400 % | 460 % |
| Achern | 360 % | 350 % |
| Oberkirch | 380 % | 380 % |
| Ettenheim | 340 % | 360 % |
| Friesenheim | 370 % | 350 % |
| Rheinau | 370 % | 350 % |
| Gengenbach | 360 % | 480 % |
| Appenweier | 350 % | 340 % |
| Neuried | 360 % | 330 % |
| Willstätt | 350 % | 370 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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