Gewerbesteuer-Hebesatz Rheda-Wiedenbrück

Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) hat 49.250 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 416 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

416 %
Hebesatz Gewerbesteuer
501 %
Grundsteuer B
259 %
Grundsteuer A
30.
Platz von 396 in Nordrhein-Westfalen (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 416 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Rheda-Wiedenbrück rund 14.560 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 416 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 459 %. Rheda-Wiedenbrück liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Gütersloh)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Gütersloh 416 % 606 %
Rietberg 414 % 425 %
Schloß Holte-Stukenbrock 370 % 280 %
Harsewinkel 370 % 345 %
Verl 355 % 170 %
Versmold 416 % 501 %
Halle (Westf.) 417 % 493 %
Steinhagen 414 % 480 %
Herzebrock-Clarholz 406 % 440 %
Werther (Westf.) 416 % 501 %
Borgholzhausen 416 % 501 %
Langenberg 416 % 501 %

Alle Gemeinden im Kreis Gütersloh »

Zuständig für Rheda-Wiedenbrück

Finanzamt
Finanzamt Wiedenbrück
Am Sandberg 56, 33372 Rheda-Wiedenbrück
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Postleitzahlen
33339, 33340, 33341, 33342, 33343, 33344, 33345, 33346, 33347, 33348, 33349, 33350, 33351, 33352, 33353, 33354, 33355, 33356, 33357, 33363, 33364, 33365, 33366, 33367, 33368, 33369, 33372, 33373, 33374, 33375, 33378
Ortsteile
Batenhorst, Lintel, Rheda, Rheda-Wiedenbrück, St Vit, Wiedenbrück

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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