Rieneck im Kreis Main-Spessart (Freistaat Bayern) hat 1.938 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Rieneck rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Rieneck liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Lohr a.Main | 390 % | 500 % |
| Karlstadt | 380 % | 400 % |
| Marktheidenfeld | 340 % | 310 % |
| Gemünden a.Main | 380 % | 420 % |
| Arnstein | 350 % | 350 % |
| Zellingen | 380 % | 340 % |
| Frammersbach | 320 % | 480 % |
| Triefenstein | 350 % | 320 % |
| Kreuzwertheim | 300 % | 300 % |
| Eußenheim | 340 % | 380 % |
| Partenstein | 320 % | 275 % |
| Erlenbach b.Marktheidenfeld | 330 % | 320 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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