Gewerbesteuer-Hebesatz Taufkirchen

Taufkirchen im Kreis München (Freistaat Bayern) hat 18.172 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

250 %
Hebesatz Gewerbesteuer
295 %
Grundsteuer B
295 %
Grundsteuer A
11
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Taufkirchen rund 8.750 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 250 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Taufkirchen liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis München)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Oberhaching 250 % 300 %
Unterschleißheim 330 % 280 %
Unterhaching 295 % 280 %
Ottobrunn 340 % 340 %
Haar 350 % 310 %
Ismaning 330 % 280 %
Garching b.München 330 % 310 %
Neubiberg 280 % 320 %
Gräfelfing 250 % 200 %
Kirchheim b.München 360 % 280 %
Oberschleißheim 350 % 310 %
Grünwald 240 % 200 %

Alle Gemeinden im Kreis München »

Zuständig für Taufkirchen

Finanzamt
Finanzamt München Gewinneinkünfte
Deroystr. 10, 80335 München
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
82018, 82019, 82020, 82024
Ortsteile
Am Birkengarten, Am Wald, Bergham, Pötting, Potzham, Taufkirchen, Westerham, Winning

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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