Gewerbesteuer-Hebesatz Thalmassing

Thalmassing im Kreis Regensburg (Freistaat Bayern) hat 3.562 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

350 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
1.123
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Thalmassing rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Thalmassing liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Regensburg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Regensburg 425 % 395 %
Regenstauf 305 % 275 %
Neutraubling 310 % 310 %
Lappersdorf 340 % 320 %
Hemau 300 % 320 %
Nittendorf 300 % 250 %
Wenzenbach 380 % 320 %
Obertraubling 310 % 310 %
Schierling 320 % 310 %
Sinzing 380 % 310 %
Pentling 380 % 310 %
Zeitlarn 280 % 280 %

Alle Gemeinden im Kreis Regensburg »

Zuständig für Thalmassing

Finanzamt
Finanzamt Regensburg
Galgenbergstr. 31, 93042 Regensburg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Postleitzahlen
93107
Ortsteile
Altprüll, Höselberg, Irlbach, Klausen, Luckenpaint, Mooshof, Neueglofsheim, Neuhaus, Obermassing, Obersanding, Stadlhof, Thalmassing, Untermassing, Untersanding, Weillohe, Wolkering

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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