Tuchenbach im Kreis Fürth (Freistaat Bayern) hat 1.401 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Tuchenbach rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Tuchenbach liegt darüber.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Fürth | 440 % | 555 % |
| Zirndorf | 300 % | 360 % |
| Oberasbach | 300 % | 330 % |
| Stein | 400 % | 450 % |
| Cadolzburg | 420 % | 450 % |
| Langenzenn | 380 % | 360 % |
| Roßtal | 380 % | 380 % |
| Veitsbronn | 325 % | 330 % |
| Wilhermsdorf | 360 % | 400 % |
| Großhabersdorf | 395 % | 380 % |
| Obermichelbach | 330 % | 320 % |
| Seukendorf | 330 % | 350 % |
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Kostenlos registrieren »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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