Gewerbesteuer-Hebesatz Übach-Palenberg

Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) hat 24.124 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

475 %
Hebesatz Gewerbesteuer
680 %
Grundsteuer B
300 %
Grundsteuer A
261
Rang unter 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 475 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Übach-Palenberg rund 16.625 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 475 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 453 %. Übach-Palenberg liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Heinsberg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Erkelenz 420 % 390 %
Heinsberg 431 % 500 %
Hückelhoven 417 % 429 %
Geilenkirchen 430 % 600 %
Wegberg 433 % 550 %
Wassenberg 395 % 375 %
Gangelt 416 % 440 %
Selfkant 420 % 660 %
Waldfeucht 421 % 520 %

Alle Gemeinden im Kreis Heinsberg »

Zuständig für Übach-Palenberg

Finanzamt
Finanzamt Geilenkirchen
Herz.-Wilh.-Str. 41, 52501 Geilenkirchen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Aachen
Postleitzahlen
52526, 52527, 52531
Ortsteile
Boscheln, Frelenberg, Holthausen, Marienberg, Palenberg, Rimburg, Scherpenseel, Siepenbusch, Übach, Übach-Palenberg, Windhausen, Zweibrüggen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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